Bayerischer Dachshundklub gegr. 1893 e.V.  

Schirmherr: SKH Herzog Franz von Bayernn

INFORMATION FÜR ZÜCHTER UND DECKRÜDEN BESITZER


SONDERREGELUNG FÜR DEN VERKAUF VON JAGDHUNDERASSEWELPEN
(Bitte anklicken)

Zuchtzulassung: OI-Untersuchung für Rauhhaarteckel

Beschlussfassung des geschäftsführenden Vorstands: 
Die in der ZEB unter Punkt 2.3. aufgeführten Zuchtzulassungsbedingungen werden ab dem 01.07.2019 für Rauhaarteckel -aller Größen- dahingehend erweitert, dass vor einer Anpaarung ein Zuchtpartner auf OI (Osteogenesis Imperfecta) getestet sein muss. Ist dieser OI-Träger, so darf die Anpaarung nur mit einem OI-freien Zuchtpartner erfolgen. Dies betrifft auch die Hunde, die bereits zur Zucht eingesetzt worden sind. 

Basis dieser Entscheidung ist die Stichprobe von 500 untersuchten Teckeln, wovon die OI-Träger-Quote im Bereich der RH-Nt= 19,25%, RH-Zw= 17,71% und RH-Kt=4% zu einer auf die Haarart bezogene Gesamtquote von 18,51% führt. Vermutlich sind diese Zahlen nicht für die Gesamtpopulation der RH-Teckel repräsentativ. Um in dieser Frage jedoch Sicherheit zu erhalten, wurde die vorbeschriebenen Untersuchungspflicht beschlossen. Die Züchter werden zukünftig jährlich zur Situation informiert, gleichzeitig wird der geschäftsführende Vorstand seine Beschlusslage regelmäßig überprüfen.

Das Zahlenmaterial weist keine Trägerschaften bei Kurzhaar- und Langhaarteckeln aus, weshalb sich die Maßnahme auf die Rassen der Rauhaarteckel bezieht.

Der DTK nimmt damit seiner aus dem Tierschutzgesetz herzuleitenden Fürsorgepflicht wahr.


Wichtiges rund um die Zucht

Zucht- und Eintragungsbestimmungen des DTK Stand 09/2023


Züchterinserate in den Ausstellungskatalogen

Der BDK bietet Züchtern (BDK/DTK/FCI) die Möglichkeit, in den Ausstellungskatalogen der Spezialausstellung und der Spezial‐ und Landessiegerausstellung zu folgenden Konditionen zu inserieren.

Nähere Informationen erhalten Sie bei unserer Obfrau für das Ausstellungswesen 

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